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SG Rostock, 24.03.2009 - S 8 SO 37/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Feuerbestattung - ortsübliche und angemessene Bestattung - erforderliche Kosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialrechtliche Übernahme von Bestattungskosten; Sozialhilferechtliche Erforderlichkeit der Kosten einer Bestattung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 4/07
Sozialhilfe
Auszug aus SG Rostock, 24.03.2009 - S 8 SO 37/06
Inkasso- oder Zwangsvollstreckungskosten, die dadurch entstanden sind, dass der Verpflichtete die ihm vom Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung oder anderen in Rechnung gestellten erforderlichen Kosten der Bestattung nicht zahlen konnte und der Beklagte diese Kosten nicht rechtzeitig akzeptiert bzw. darlehensweise oder unter Widerrufsvorbehalt übernommen hat, sind ebenfalls als erforderliche Kosten der Bestattung anzusehen (vgl. SG Aachen, Urt. v. 08.05.2007 - S 20 SO 4/07 - a.A. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 74 Rdnr. 16).
- SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von …
Kosten, die durch die Ablehnung verursacht wurden (Zinsen, Inkassokosten, Gerichtskosten etc.) können unter Berücksichtigung der engen Auslegung des Bundessozialgerichts (s.o.) nicht als erforderliche Kosten der Bestattung i. S. des § 74 SGB XII angesehen und übernommen werden (…so auch Schlette in: Hauck/Noftz, SGB, 05/13, § 74 SGB XII, Rn. 16, a.A.: SG Aachen, Urt. v. 8. Mai 2007, S 20 SO 4/07; SG Rostock, Urt. v. 24. März 2009, S 8 SO 37/06).